Spielregeln für das Entenrennen
Damit ein Entenrennen korrekt ablaufen kann und alle Rennenten die gleichen Gewinnchancen haben, bedarf das Oberaargauer Entenrennen eines gewissen Regelwerkes.
1. Für dieses Entenrennen zugelassen sind nur "Oberaargauer Rennenten", für die eine "Rennlizenz" gekauft werden kann. Die "Oberaargauer Rennenten" sind fortlaufend nummeriert, im besten Rennalter und nicht Wasserscheu.
2. Rennlizenzkosten:
Kategorie Publikum: 1 Lizenz CHF 5.00, 5 Lizenzen CHF 20.00
Kategorie Firma: 1 Lizenz CHF 20.00 Diese Kategorie ist für Firmen von Lotzwil und Umgebung.
Kategorie Nachtrennen: 1 Lizenz CHF 10.00
3. Bestimmte Nummernwünsche können nicht berücksichtigt werden.
4. Teilnehmen kann jeder, der Lust und Laune hat. Altersbeschränkungen gibt es keine. Auch die Mitglieder der Jugendmusik Lotzwil sowie der Musikgesellschaft sind Teilnahmeberechtigt.
5. Die persönliche Anwesenheit der Rennlizenzinhaber ist nicht zwingend nötig. Die Rennleitung übernimmt jedoch keine Haftung, wenn die Enten infolge fehlender Motivation nicht ihren vollen Einsatz zeigen.
6. Der Start des Rennens erfolgt auf der Langete in Lotzwil bei der Hintergasse und geschieht ausschliesslich durch autorisierte Personen der Rennleitung. Der Zielraum befindet sich beim Langete-Steg beim Schulhaus Dorf in Lotzwil. Unabhängig davon, wie die Rennenten ins Ziel kommen, ob kopfüber, kopfunter, seitlich liegend oder völlig erschöpft, der Zieleinlauf ist stets gültig! Alle natürlichen und künstlichen Hindernisse sind unanfechtbarer Bestandteil der Rennstrecke. Rennenten, die unterwegs hängenbleiben, werden (soweit möglich) von Helfern der Rennleitung befreit. Die Meinung des Veranstalters ist unanfechtbar.
7. Die ersten 200 Rennenten der Kategorie "Publikum" erhalten einen Preis. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt am Veranstaltungstag durch Abgabe von Ranglisten auf dem Dorfplatz. Die Gewinnübergabe erfolgt am Veranstaltungstag auf dem Dorfplatz. Hierbei sind die Rennlizenzen vorzulegen. Auf jeder Rennlizenz muss Name und Adresse notiert werden.
8. Die erste Rennente der Kategorie "Firma" erhält einen Preis.
9. Die ersten 3 Rennenten der Kategorie "Nachtrennen" erhalten einen Preis.
10. Nicht anwesende Rennlizenzinhaber haben die Möglichkeit, sich auf der Website www.mglotzwil.ch über ihren möglichen Gewinn zu informieren. Die Rangliste wird auch im "Lotzbu-Löi" veröffentlicht. Die Preise können auch am Donnerstag, 20. Oktober oder Donnerstag, 27. Oktober, oder am Donnerstag, 03. November um 19:00 Uhr gegen Abgabe der mit Name und Adresse beschrifteten "Rennlizenz" beim Probelokal der Musikgesellschaft Lotzwil im Wehrdienstmagazin an der Obergasse in Lotzwil abgeholt werden. Nicht eingelöste Preise gehen nach dem 03.11.2011 in den Besitz des Veranstalters über.
11. Die Oberaargauer Rennenten können am Renntag gegen Vorweisen der gekauften Rennlizenz eingetauscht werden. Weiter besteht die Möglichkeit die Enten am Donnerstag, 20. Oktober oder Donnerstag, 27. Oktober, oder am Donnerstag, 03. November um 19:00 Uhr gegen Abgabe der mit Name und Adresse beschrifteten "Rennlizenz" beim Probelokal der Musikgesellschaft Lotzwil im Wehrdienstmagazin an der Obergasse in Lotzwil abgeholt werden. Die Rückgabe erfolgt nur gegen Vorlage der Rennlizenz. Aus organisatorischen Gründen können keine Nummernwünsche berücksichtigt werden.Alle nicht eingelösten Rennenten gehen nach dem 03.11.2011 in den Besitz des Veranstalters über.
12. Mit dem Kauf einer "Rennlizenz" akzeptieren Sie die Spielregeln des 3. Oberaargauer Entenrennen.
13. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Bei keiner Startmöglichkeit wegen Hochwasser oder höherer Gewalt erfolgt eine Verlosung unter allen startberechtigten Rennenten auf dem Dorfplatz.
14. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Erlös ist zu Gunsten des Veranstalters: Musikgesellschaft Lotzwil und Jugendmusik Lotzwil. Änderungen vorbehalten.
Nun kann es nur noch eins geben: Sofort eine, zwei, drei, vier, fünf ... Rennlizenzen kaufen!
Sollten Sie noch Fragen zu den Spielregeln bzw. dem Entenrennen an sich haben, so wenden Sie sich an die Rennleitung!
Eltern haften für ihre Kinder!




